FAQ & AGB

FAQ

Wenn man so eine FAQ-Seite macht, überlegt man erst einmal welche Fragen einem häufig gestellt werden. Man wird ja immer ganz viel gefragt - aber wenn man die Fragen dann aufschreiben soll, fällt einem nichts mehr ein. Ich habe mir mit der Auswahl der Fragen viel Mühe gegeben und hoffe ich konnte das Meiste abdecken. Wenn es noch weitere Fragen gibt, dann schreibt sie mir doch einfach über das Kontakt-Formular und ich nehme Eure Frage gerne hier auf!


Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Ganz einfach, entweder über den Reiter "Kontakt", per Telefon oder über die Kontaktfunktionen in Facebook. Ich schlage dann verschiedene Termine vor und wenn dann der Wunschtermin gefunden ist, wird dieser fest reserviert.

Wie lange dauert ein Fotoshooting?

Ich biete verschiedene Paktepreise an mit einer ungefähren Dauer des Shootings. Das kann zwischen einer Stunde und drei Stunden sein. Durchschnittlich hat sich eine Dauer von ca. 2 Stunden eingependelt. Es kommt aber vor allem darauf an, wie lange dein Pferd sich konzentrieren kann. Ich lege dann auch öfter eine Pause ein, damit dein Pferd sich auch einmal ausruhen kann, denn so ein Shooting ist für Pferde ganz schön anstrengend. Daher ist es auch wichtig, dass du an diesem Tag nicht unbedingt noch viel mit ihm arbeitest.

Was ist eigentlich bei schlechtem Wetter?

Diese Frage wird mir bei fast jeder Terminanfrage gestellt: "was ist, wenn das Wetter an dem Tag nicht gut ist?". Zunächst einmal möchte ich darüber aufklären, dass die Annahme man bräuchte zum fotografieren strahlenden Sonnenschein, schlichtweg falsch ist. Daher mache ich im Sommer meine Termine immer früh morgens oder spät abends um ein weiches Licht zu bekommen. Man kann fast bei jedem Wetter tolle Fotos machen. Selbst ein kleiner Nieselregen oder ein Schauer zwischendurch ist kein Grund zur Panik - im Gegenteil.
Ich beobachte einige Tage vor Deinem Shooting sehr aufmerksam den Wetterbericht. Sollte es wirklich nicht möglich sein zu fotografieren weil gerade ein Orkan tobt und die Welt halb untergeht, melde ich mich bei Euch und biete Euch einen zeitnahen Ersatztermin an. Ihr dürft hier gerne auf meine Erfahrung vertrauen.

Wie bereite ich mich am besten vor?

Es kommt ein bisschen darauf an, welche Art von Fotos du dir wünscht. Wir sprechen das im Vorfeld genau miteinander ab. Aber als Faustregel gilt immer - "mit adrett und gepflegt kann man nichts falsch machen." Wenn es möglich ist, ist es ratsam das Pferd vorher zu waschen. Im Winter ist das nicht immer möglich, dann ist ausgibiges Putzen angesagt. Sollen Reitbilder mit Sattel und Trense entstehen, ist man gut beraten auch das auf Hochglanz zu polieren. Tut außerdem dem Leder gut :-D
Bitte verzichtet auf das lange getragene Stallhalfter und den zerfransten Strick beim Shooting - gerne bringe ich Showhalfter mit. Ein dünnes Knoti (bitte wirklich dünn!) ist aber in jedem Fall eine gute Wahl.
Bei der eigenen Kleidung ist es vor allem wichtig, dass ihr Euch wohl fühlt. Bilder im hübschen Kleid sind toll - aber überhaupt kein Muss und auch ein weißes Shirt mit Jeans kann toll wirken oder schöne tolle Bluse oder Tunika. Gerne berate ich Euch im Vorfeld damit Ihr am Tag der Tage einfach nur atemberaubend ausseht. Ein Tipp von meinen Kunden: ein Firseurbesuch vorher kann wahre Wunder wirken - der macht manchmal auch ein Tagesmakeup, wenn man danach fragt.

Was Sollte ich bei Freilaufbildern beachten?

Hier mache ich eine extra Frage draus, obwohl es eigentlich zur Vorbereitung gehört... Denn das ist, wie ich leider feststellen muss, etwas was immer wieder große Fragen aufwirft - wie muss die ideale Freilaufkoppel sein???
Wie also diese unglaublichen Freilaufaufnahmen bekommen, die nach Freiheit und Abenteuer aussehen? Das Geheimnis liegt - wie fast immer - in der idealen Vorbereitung und Auswahl der Koppel. Die Koppel darf vor allem nicht zu groß sein. Riesen Flächen sehen zwar nach Freiheit aus - beinhalten aber für Fotograf und Helfer vor allem eines: viel Gerenne, schwitzen und Atemnot... Also ist es gut vorher auf der großen Fläche eine Kleinere abzuteilen in der Größe von etwa einer Reitplatzgröße (20x40). Dann ist natürlich für tolle Bilder der Hintergrund ausschlaggebend.
Häuser im Hintergrund, Geräte, Schuppen, Autos sind störende Elemente, die nacher auf den Bildern zu sehen sein werden. Sucht daher eine Koppel aus, die ins Grüne gerichtet ist und möglichst am Rand liegt.
Ihr habt den Stall mitten im Ort? Dann gibts vielleicht die Möglichkeit außerhalb irgendwo eine Wiese zu bekommen wo man was abstecken kann - am Besten den Bauern des Vertrauens fragen ob etwas machbar ist.

Kann ich einen Helfer mitbringen?

Es ist nie schlecht wenn man Jemanden hat, der einem an diesem Tag ein bisschen zur Hand geht. Der kuckt ob die Nase anfängt zu glänzen, der einem das Pferd kurz aus der Hand nimmt, der bei den Freilaufbildern unterstütz, der auch einmal eine Hand frei hat etwas zu halten oder zu tragen oder der mal kurz das Handy wiehern lässt, wenn das Pferd die Ohren spitzen soll. Ich bin mir sicher, die beste Stallfreundin lässt sich da nicht lange bitten. Ein bis zwei Personen sind perfekt. Mehr sollten es dann aber auch nicht sein, denn zu viel Ablenkung kann auch ein ganz schöner Stimmungskiller sein. Schließlich möchtest du intime Momente festhalten und die Intimität ist dahin wenn aus dem Shooting eine Party wird und fünf Personen versuchen Aufmerksamkeit vom Pferd zu bekommen und du nicht mehr weißt wohin du als erstes kucken sollst. Wenn du jemanden mitbringen möchtest, der "Making-of-Bilder" macht, sprich das auch bitte vorher mit mir ab (siehe AGB). In der Regel ist das ok, so lange die Person das Shooting nicht stört und wirklich nur "Making-of-Bilder" macht und nicht selbst mitfotografiert.

Kann ich die unbearbeiteten Bilder auch bekommen?

Eine sehr häufig gestellte Frage. Leider nein. Das hat diverse Gründe. Zum Einen fotografiere ich nur im RAW-Format. Diese RAW´s können nur mit einer speziellen Software geöffnet werden und sind komplett unbearbeitet und sehen auch nicht sonderlich gut aus. Erst durch die Bildbearbeitung gelangen die Bilder zu ihrer wahren Geltung. Fotobearbeitung und Bildretusche gehört zum Handwerk des Fotografen und prägt seinen eigenen Stil. Erst durch diese wird ein Foto zu einem Bild und erhält die Handschrift des Fotografen. Ein unbearbeitetes Foto ist schlichtweg unfertig. Ich gebe mir mit jedem einzelnen Bild unendlich viel Mühe und stecke viel Kreativität und jede Menge eigener Emotionen, die ich bei den Aufnahmen empfunden habe hinein. Das ist ja auch der Grund warum ihr Euch für mich als Eure Fotografin entschieden habt - weil Euch meine Handschrift gefallen hat. Das ist der Grund warum ihr von mir keine unbearbeiteten Bilder bekommt.

Wie lange dauert es, bis ich die Bilder bekomme?

Das ist sehr unterschiedlich und kommt auf das momentane Auftragsaufkommen an. Zunächst bekommt ihr ja eine Galerie mit einer Auswahl der schönsten Bilder unseres Shootings geschickt aus denen ihr Eure Favoriten wählen könnt. Das dauert 1-2 Wochen, kann in Stoßzeiten (April bis September) auch mal länger dauern, was aber sehr selten vorkommt. Danach schickt ihr mir Eure Wahl zurück und ich beginne mit der Bildbearbeitung. Je nach Aufwand und Arbeitsaufkommen und der Menge der bestellten Bilder dauert dies wieder 1-2 Wochen. Erfahrungsgemäß dauert es bei Stallshootings ein kleines bisschen länger. Aber auch hier gilt - wie immer - ich geb während des Shootings bereits ne kleine Hausnummer an und wenn man Fragen hat - ich antworte in aller Regel umgehend auf jedwede Art von Anfragen :-)

Wie läuft eigentlich so ein "Sammelshooting ab?"

Meist läuft es so, dass sich zwei oder drei an einem Stall Fotos von sich und ihren Pferden wünschen. Dann nimmt Eine von Euch Kontakt mit mir auf. Damit ist quasi schon die Hälfte getan. Ich suche dann mit Euch meistens zwei Termine aus. Besser wenige, denn je mehr Termine, desto mehr offene Fragen bei Euch am Stall (glaubt mir!). Entweder ihr hängt dann einen Zettel mit den zwei Terminen aus und alle die möchten tragen sich dort ein, oder ich schicke Euch einen Vordruck. Der Zettel hängt dann etwa zwei Wochen und der Termin mit den meisten Stimmen (es können sich maximal 8 Personen eintragen) bekommt den Terminzuschlag.
Eine Person erklärt sich dann als Organisatorin bereit, alles Weitere mit mir zu besprechen (keine Angst, das ist alles halb so wild). Jeder Teilnehmer bekommt seine eigenen Unterlagen und kann sich vorab Gedanken machen was er genau für Fotos möchte, damit wir am Tag der Tage auch nichts vergessen. Meistens komme ich noch mit einer zweiten Fotografin angereist. Damit die auch über alles im Bilde ist, kümmere ich mich auch. Das heißt, wir sind dann auch beide bestens vorbereitet.
Etwa 1-2 Wochen vorher machen wir dann einen genauen Zeitplan. Das heißt, jeder weiß dann genau wann er mit seinem Pferd dran ist. Es wird auch eine Mittagspause geben - je nach Jahreszeit kann die mal kürzer und mal länger sein (im Hochsommer kann die schon mal zwei bis drei Stunden dauern, keiner shootet gerne in der prallen Sonne, dafür fangen wir schon bei Sonnenaufgang an und hören bei Sonnenuntergang auf). Meistens bestellt dann jemand am Stall Pizza und oft wurde schon der Grill im Sommer angeworfen - also es wird jedesmal sehr lustig.
Nach dem Shooting bekommt dann jeder eine Bildergalerie zugesendet, wo er sich seine Lieblingsbilder aussuchen kann. Diese werden anschließend bearbeitet. Je nach Saison und Termindichte, habt ihr dann nach ca. 4 - 8 Wochen Eure Bilder.
Die Termine für Sammelshootings sind begehrt, weil wir auch immer wieder und wieder von den selben Ställen gebucht werden - am besten Du schnappst dir deinen Termin noch heute! Schreib mir doch direkt eine Nachricht!


AGB

§ 1 Geltung / Allgemeines

 

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Melanie Viereckel Photography (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

 

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

 

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien (Download-Datei).). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

(4) Melanie Viereckel Photography wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an dem Shooting-Tag engagiert wird, außer es wird Anderes im Vorfeld vereinbart (Shootings bei dem Melanie Viereckel Photography mit einem weiterem Fotografen  anreist).

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

 

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

 

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

 

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

 

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-Dateien, DVD, CD oder wie vereinbart über.

 

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

 

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge wird im Vorfeld vereinbart. Der Fotograf stellt hierzu eine zuvor selbst ausgewählte Anzahl von Bildern zur Auswahl zur Verfügung aus denen der Kunde die zuvor vereinbarte Menge an Bildern wählen kann, die der Fotograf anschließend bearbeitet. Der Kunde kann entsprechend seinen Wünschen mehr Bilder aus der zuvor zugesandten Auswahl zubuchen, gemäß der aktuellen Preisliste des Fotografen. Eine Herausgabe von unbearbeiteten Bildmaterial ist ausgeschlossen.

 

(7) Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

 

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

§ 3 Vergütung

 

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Diese wird als Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

 

(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc Eigentum des Fotografen.

 

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

 

(4) Im Falle Absage eines fest gebuchten Shootings gelten folgende Stornobedingungen:          

ab 2 Wochen vor dem Termin: 50% des gebuchten Paketpreises
ab 1 Woche vor dem Termin: 80 % des gebuchten Paketpreises

ab 2 Tage vor dem Termin ist der volle Preis zu bezahlen.

 

Kann der Kunde für einen Ersatz sorgen (Freundschaftswerbung) oder der Fotograf den Termin kurzfristig anderweitig vergeben, entfallen die Stornogebühren.

 

(5) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Kunde) oder Todesfall (Familie, Tier), die zu einer Absage des Shootings führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

 

(6) Muss das Shooting aufgrund des Wetters oder anderer unvorhersehbarer Umstände kurzfristig abgesagt werden, schlägt der Fotograf einen möglichst zeitnahen, verfügbaren Ersatztermin vor. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen. In diesem Fall fallen keine Gebühren für eine Umbuchung an.

 

§ 4 Haftung/ Gefahrübergang

 

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

 

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

 

(3) Für Schäden, die durch die Tiergefahr entstehen haftet alleine der Halter. Dieser kennt sein Tier am besten und ist verpflichtet dem Fotograf vollumfänglich über mögliche Risiken aufzuklären. Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde in einen Haftungsausschluss für den Fotografen ein, sollten Schäden durch seine Tiere entstehen. Der Kunde ist verpflichtet jederzeit die Sicherheit für die Durchführung des Shootings und des Fotografen zu gewährleisten.

 

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

 

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten Shootings kommen, wird ein möglichst zeitnaher Ersatztermin angeboten. Dieser richtet sich nach der aktuellen Verfügbarkeit.

 

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 5 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§ 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01. August 2017